Ebay muss Angebote nach Urteil nicht prüfen
Februar 26th, 2009 • News, Web
Was Markeninhaber sich wünschen, muss noch lange nicht in Erfüllung gehen. Wie ja hinlänglich bekannt ist, gehören Markenrechtsverstöße auf Ebay[wikiSCR]Ebay[/wikiSCR] ja zu täglichen Einerlei. Dass das gerade den Markeninhabern gegen den Strich geht, liegt auf der Hand. Bislang wurde Ebay vom Bundesgerichtshof (BGH) zumindest eine Haftung als sogenannter Störer unterstellt.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Unterlassungsanspruch des Uhrenherstellers Rolex abgewiesen. Zwar muss Ebay auch weiterhin den vom BGH auferlegten Pflichten nachkommen und auf Hinweise von Markeninhabern mit Prüfung und Sperrung einzelner Auktionen reagieren, allerdings konnte die Auktionsplattform nicht auf eine generelle Prüfung aller eingestellten Auktionen verklagt werden.
Ebay hat mittlerweile zahlreiche Filter ins System integriert, die auf die unzulässige Nutzung von Markennamen aufmerksam machen. Damit reagierte das Auktionshaus auf den kontinuierlichen Druck der Markeninhaber, die ihre Rechte in einer Vielzahl von Fällen verletzt sahen.
3 Responses (Add Your Comment)
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Heiko Schneider Februar 26, 2009at 16:32
Ebay ist nach Oberlandesgericht Düsseldorf fein raus http://tinyurl.com/dj5ba2
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Ebay ist nach Oberlandesgericht Düsseldorf fein raus http://tinyurl.com/dj5ba2
Ebay ist nach Oberlandesgericht Düsseldorf fein raus http://tinyurl.com/dj5ba2